Teilnahmebedingungen Affiliate-Programm

Stand: August 2026 · Version 1.8

Änderung gegenüber Version 1.7 (11. August 2026): Ziffer 3 ersetzt den festen Provisionssatz durch ein Stufenmodell von 20 % bis 40 %, abhängig von der Zahl aktiver Kunden; ein individuell vereinbarter Satz gilt fortan als Mindestsatz und kann dadurch nicht unterschritten werden. Neue Ziffer 3a führt eine zweite Ebene mit 5 % ab Stufe 3 ein. Ziffer 4 stellt klar, dass der Klick vor der Registrierung liegen muss und ein bestehendes Konto nachträglich nicht mehr zugeordnet werden kann. Für bestehende Affiliates ergeben sich daraus keine Verschlechterungen.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm der Plattform NetBaseOS (netbaseos.de), betrieben von Justin Tückmantel, Am Stationsgarten 43, 42327 Wuppertal (nachfolgend „Anbieter"). Mit Absenden der Bewerbung und Bestätigung dieser Bedingungen kommt nach Freigabe durch den Anbieter ein Affiliate-Vertrag zustande.

2. Teilnahme und Freigabe

Die Teilnahme setzt eine Bewerbung über das interne Formular und die ausdrückliche Freigabe durch den Anbieter voraus. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Anbieter kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Teilnehmer müssen voll geschäftsfähig sein und handeln im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit (B2B).

3. Provision und Provisionsstufen

Der Affiliate erhält eine Provision auf den Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) jeder erfolgreich vermittelten und tatsächlich bezahlten Zahlung auf ein kostenpflichtiges Abonnement (Premium, Team oder Enterprise). Die Provision wird wiederkehrend für jede Verlängerung gewährt, solange das vermittelte Abonnement aktiv ist und der Affiliate-Status besteht.

Die Höhe richtet sich nach der erreichten Provisionsstufe:

  • Stufe 1 – ab 0 aktiven Kunden: 20 %
  • Stufe 2 – ab 5 aktiven Kunden: 25 %
  • Stufe 3 – ab 15 aktiven Kunden: 30 %
  • Stufe 4 – ab 30 aktiven Kunden: 35 %
  • Stufe 5 – ab 60 aktiven Kunden: 40 %

Aktiver Kunde ist ein dem Affiliate zugeordnetes Konto, für das im jeweiligen Kalendermonat eine Zahlung auf ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt ist, das Abonnement nicht gekündigt ist und für das keine Erstattung oder Rückbuchung vorliegt. Kostenlose Testphasen, Gratis-Konten und das eigene Konto des Affiliates zählen nicht.

Ist der Affiliate zum Zeitpunkt der Zahlung selbst zahlender Kunde der Plattform (aktives, bezahltes Abonnement), gilt für ihn mindestens Stufe 2. Ein kostenpflichtiges Abonnement ist für die Teilnahme am Programm nicht erforderlich; die Stufen 3 bis 5 werden ausschließlich über die Zahl der aktiven Kunden erreicht.

Die Stufe wird monatlich neu bestimmt. Ein Aufstieg gilt ab der nächsten provisionsfähigen Zahlung und dann für alle zugeordneten Kunden. Ein Abstieg erfolgt frühestens, wenn die Zahl der aktiven Kunden in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten unter der Schwelle der erreichten Stufe liegt, und dann jeweils nur um eine Stufe. Stufenänderungen wirken ausschließlich für die Zukunft; bereits entstandene Provisionen bleiben unberührt.

Der Anbieter kann für einzelne Affiliates einen abweichenden, höheren Satz festlegen. Ein solcher individueller Satz gilt als Mindestsatz: Er wird durch das Stufenmodell nicht unterschritten, und eine höhere Stufe geht ihm vor. Es gilt jeweils der zum Zahlungszeitpunkt maßgebliche Satz.

3a. Zweite Ebene

Wird ein vom Affiliate geworbener Nutzer selbst als Affiliate freigegeben und vermittelt seinerseits zahlende Kunden, erhält der Affiliate zusätzlich 5 % auf den Netto-Umsatz dieser Kunden. Voraussetzung ist, dass der Affiliate mindestens Stufe 3 erreicht hat.

Diese Vergütung wird vom Anbieter getragen und nicht von der Provision des geworbenen Affiliates abgezogen. Sie entsteht ausschließlich für tatsächlich bezahlte Abonnements; für das Werben weiterer Affiliates als solches wird keine Vergütung gewährt.

Die Vergütung ist auf genau diese zweite Ebene begrenzt; weitere Ebenen bestehen nicht. Sie gilt nur für Kunden, die der geworbene Affiliate nach seiner eigenen Zuordnung gewonnen hat. Haben sich zwei Affiliates gegenseitig geworben, entfällt die Vergütung der zweiten Ebene für beide.

4. Zuordnung (Attribution)

Die Zuordnung erfolgt über den persönlichen Affiliate-Link bzw. -Code. Klickt ein Besucher diesen Link, wird für 60 Tage ein Cookie gesetzt. Registriert sich der Besucher in diesem Zeitraum, wird er dem Affiliate dauerhaft zugeordnet. Ein späterer Kauf – auch nach Monaten – löst die Provision aus. Maßgeblich ist die erste Zuordnung (First-Touch). Eine Zuordnung zu eigenen Käufen des Affiliates (Self-Referral) ist ausgeschlossen.Die Zuordnung setzt voraus, dass der Klick auf den Empfehlungslink vor der Registrierung des geworbenen Nutzers erfolgt ist. Ein bereits bestehendes Konto kann nachträglich nicht mehr zugeordnet werden. Lässt sich die Zuordnung im Einzelfall technisch nicht feststellen, kann sie ausschließlich der Anbieter nach Prüfung manuell vornehmen; ein Anspruch darauf besteht nicht.

5. Clearing und Stornierung

Provisionen werden zunächst als „in Klärung" geführt und nach einer Clearing-Periode von 30 Tagen auszahlbar, sofern keine Rückerstattung, kein Widerruf und keine Rückbuchung (Chargeback) erfolgt.

Bei einer vollständigen Rückerstattung oder Rückbuchung der zugrunde liegenden Zahlung wird die entsprechende Provision vollständig storniert bzw. – falls sie bereits ausgezahlt wurde – zurückbelastet. Bei einer teilweisenRückerstattung (z. B. infolge eines Widerrufs mit anteiligem Wertersatz) wird die Provision anteilig im Verhältnis des erstatteten zum ursprünglich gezahlten Betrag gekürzt bzw. anteilig zurückbelastet.

6. Auszahlung und Guthaben

Auszahlungen erfolgen auf Antrag des Affiliates ab einem Mindestguthaben von 50 € verfügbarer Provision, per PayPal oder Banküberweisung an die hinterlegten Daten. Der Anbieter prüft und bearbeitet Auszahlungsanträge manuell, in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Antragstellung. Ein Auszahlungsanspruch besteht nur für ordnungsgemäß angefallene, nicht stornierte und die Clearing-Periode durchlaufene Provisionen.

Es kann jeweils nur eine Auszahlung gleichzeitig beantragt werden. Ein erneuter Antrag ist erst möglich, wenn kein offener Antrag mehr besteht und seit dem letzten Antrag mindestens 30 Tage vergangen sind (höchstens eine Auszahlung je 30-Tage-Zeitraum). Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, verbleibt das Guthaben auf dem Affiliate-Konto und wird vorgetragen, bis der Mindestbetrag erreicht ist.

Das noch nicht ausgezahlte Provisionsguthaben wird nicht verzinst. Ein Anspruch auf Verzinsung, auf eine abweichende Auszahlungsfrequenz oder auf Auszahlung unterhalb des Mindestbetrags besteht nicht. Das Guthaben stellt keine Einlage dar und wird nicht treuhänderisch verwahrt; es handelt sich um noch nicht fällige bzw. noch nicht ausgezahlte Provisionsansprüche.

Bei Beendigung der Teilnahme (Ziffer 10) werden verbleibende, ordnungsgemäß verdiente und die Clearing-Periode durchlaufene Provisionen im Rahmen einer Schlussabrechnung ausgezahlt, sofern der Affiliate die hierfür erforderlichen Auszahlungs- und Steuerdaten bereitstellt; der Mindestbetrag gilt für diese Schlussauszahlung nicht. Auszahlungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften (regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB).

Löscht der Affiliate sein NetBaseOS-Konto selbst, während noch ein nicht ausgezahltes Provisionsguthaben besteht, wird die Löschung erst ausgeführt, nachdem er sich das Guthaben hat auszahlen lassen oder im Löschdialog ausdrücklich auf das offene Guthaben verzichtet. Der ausdrückliche Verzicht bewirkt einen Erlass der betreffenden Provisionsansprüche (§ 397 BGB); er ist endgültig und kann nach Durchführung der Löschung nicht widerrufen werden. Abrechnungs- und steuerrelevante Unterlagen (insbesondere bereits erstellte Gutschriften) bleiben aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten hiervon unberührt (siehe Ziffer 7 sowie die Datenschutzerklärung).

7. Steuern und Gutschriftverfahren

Der Affiliate ist für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. Die Abrechnung der Provisionen erfolgt im Gutschriftverfahren gemäß §14 Abs. 2 UStG: Der Anbieter erstellt die Abrechnung (Gutschrift), der Affiliate stimmt diesem Verfahren mit Annahme dieser Bedingungen zu.

Affiliates mit Kleinunternehmerstatus (§19 UStG) erhalten die Provision ohne Umsatzsteuer. Regelbesteuerte Affiliates erhalten die Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und müssen eine gültige USt-IdNr. bzw. Steuernummer angeben. Angaben zu Name/Firma, Anschrift und Steuerstatus sind verpflichtend und aktuell zu halten.

8. Pflichten des Affiliates / Werbekennzeichnung

  • Werbung ist als solche klar zu kennzeichnen (z. B. „Anzeige" / „Werbung"), insbesondere bei Affiliate-Links in sozialen Medien.
  • Keine irreführenden, unwahren oder unseriösen Werbeaussagen.
  • Keine Schaltung von bezahlter Werbung auf Marken-Keywords wie „NetBaseOS" (Marken-Bidding) ohne ausdrückliche Erlaubnis.
  • Kein Spam, keine unaufgeforderte Massenkommunikation, keine Cookie-Manipulation.
  • Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften (u. a. UWG, DSGVO).

9. Testphasen-Verlängerung („Trial-Boost“)

Der Anbieter kann Affiliates die freiwillige Zusatzfunktion bereitstellen, einem von ihnen selbst geworbenen Nutzer während dessen ersten 14 Tagen nach der Registrierung (kostenlose Testphase) einmalig eine kostenlose Verlängerung der Premium-Testphase um sieben Tage zu gewähren – begrenzt auf höchstens drei Personen je Kalendermonat und Affiliate, ohne Übertrag nicht genutzter Kontingente. Die Kosten dieser Verlängerung trägt der Anbieter; der geworbene Nutzer schuldet hierfür kein Entgelt, und es entsteht kein automatisch verlängertes Abonnement. Nach Ablauf der Testphase wechselt das Konto ohne Zahlungspflicht in die kostenlose Version zurück.

Diese Funktion ist eine freiwillige Marketing-Leistung des Anbieters. Ein Anspruch des Affiliates auf ihre Bereitstellung, auf ein bestimmtes Kontingent oder auf ihren Fortbestand besteht nicht; der Anbieter kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, begrenzen oder einstellen.

Die Gewährung einer Testphasen-Verlängerung erfolgt im Namen und auf Kosten des Anbieters. Sie löst keine Provision aus und begründet keinen Vergütungsanspruch des Affiliates; provisionsfähig bleiben ausschließlich tatsächlich bezahlte Zahlungen auf ein kostenpflichtiges Abonnement nach Ziffer 3. Der Affiliate darf die Funktion nicht missbräuchlich einsetzen, insbesondere nicht mit irreführenden oder unzutreffenden Angaben zum Leistungsumfang bewerben (Ziffer 8 gilt entsprechend).

10. Laufzeit und Kündigung

Der Affiliate-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Der Anbieter kann den Affiliate-Status bei Verstößen gegen diese Bedingungen mit sofortiger Wirkung sperren. Bereits ordnungsgemäß verdiente, nicht stornierte Provisionen bleiben bis zur Beendigung erhalten; bei Sperrung wegen Missbrauchs kann der Anspruch entfallen.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Affiliate-Programms richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Der zur Zuordnung gesetzte Cookie wird ausschließlich beim aktiven Klick auf einen Affiliate-Link gesetzt.

12. Änderungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen und die Provisionskonditionen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Affiliate informiert. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung.

Bei Fragen zum Affiliate-Programm kontaktiere uns über die in der App hinterlegten Kontaktmöglichkeiten.